Der Leitfaden, der vom Aargauer Regierungsrat Ende September 2016 genehmigt wurde, enthält Informationen, die im Hinblick auf die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes hilfreich sind. Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter. Er dient den Gemeinden zur Orientierung.
Anfangs Juni 2016 hat das Aargauer Stimmvolk das Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) angenommen. Dieses ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass das Gesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umgesetzt werden muss, wobei der Regierungsrat den Gemeinden beispielsweise mit der Erstellung eines Leitfadens Unterstützung anbieten.
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